Kontakt
AHV-Zweigstelle
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 65
sozialversicherungsamt@stadtsursee.ch
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts, hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse auf Ihren Wunsch, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Wichtig: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde erfolgen.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, helfen wir Ihnen gerne, das Formular auszufüllen.
Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Ergänzungsleistungen finden Sie unter WAS Ausgleichskasse Luzern.
Zugehörige Objekte
Name | |
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Formulare Ausgleichskasse Luzern | Extern |
Name | Leitung | Telefon |
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AltersZentrum St. Martin | 041 925 07 00 | |
Drehscheibe 65plus Region Sursee | 041 920 10 10 |