Ehefähigkeitszeugnis
Entschliesst sich ein in der Schweiz wohnhaftes Paar im Ausland zu heiraten, wird teilweise (je nach Staat der Heirat) ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Für das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams zuständig.
Wenden Sie sich für weitere Informationen telefonisch an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams.
Das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist kostenpflichtig.
| Online-Dienst: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
Ziviltrauung in einem anderen Zivilstandskreis
Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden, auch wenn Sie sich entscheiden, in einem anderen Zivilstandskreis zu heiraten.
Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig. Informationen über benötigte Dokumente sind direkt beim zuständigen Zivilstandsamt im Ausland oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung einzuholen.
Um die Ehe eingehen zu können, müssen Sie beide das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor der Ziviltrauung stattfinden. Dazu müssen Sie beide persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Es beinhaltet die Festlegung der Namensführung, die Information betreffend der Heimatorte und die Klärung der gesetzlichen Ehehindernisse.
Wenn Sie im Zivilstandskreis Sursee wohnhaft sind, informieren wir Sie gerne telefonisch, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden. Bei Wohnsitz in einem anderen Zivilstandskreis wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt.
Ziviltrauung im Zivilstandskreis Sursee
Ehevorbereitung
Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden.
Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig. Informationen über benötigte Dokumente sind direkt beim zuständigen Zivilstandsamt im Ausland oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung einzuholen.
Um die Ehe eingehen zu können, müssen Sie beide das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor der Ziviltrauung stattfinden. Dazu müssen Sie beide persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Es beinhaltet die Festlegung der Namensführung, die Information betreffend der Heimatorte, die Klärung der gesetzlichen Ehehindernisse und die Besprechung des Ablaufs der Trauung.
Wenn Sie im Zivilstandskreis Sursee wohnhaft sind, informieren wir Sie gerne telefonisch, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden. Bei Wohnsitz in einem anderen Zivilstandskreis wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt.
Ziviltrauung im Zivilstandskreis Sursee
Erleben Sie in einem unserer Trauungslokale eine feierliche Trauzeremonie. Termine können telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter reserviert werden. Terminreservationen per E-Mail sind nicht möglich.
Zur Ziviltrauung haben die Brautleute zwei volljährige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen.
Unsere Zivilstandsbeamtinnen sprechen Schweizerdeutsch und Hochdeutsch. In diesen Sprachen führen wir Trauungen durch. Für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzerin oder ein offizieller Übersetzer beigezogen werden.
Unsere Trauungslokale
Sursee: Rathaus - Trauzimmer (ordentliches Trauungslokal), Bürgersaal (gebührenpflichtig)
Sursee: Murihof - Barocksaal (gebührenpflichtig)
Sursee: Sankturbanhof - Äbtesaal (gebührenpflichtig)
Anschlussgemeinden, jeweils im Sitzungszimmer des Gemeinderates:
Beromünster, Büron, Buttisholz, Geuensee, Grosswangen, Knutwil, Mauensee, Nottwil, Oberkirch, Rickenbach, Schenkon, Schlierbach, Triengen
Nottwil zusätzlich: Guido A. Zäch Institut - Raum Jupiter (gebührenpflichtig)
Ziviltrauungen in der Wohnsitzgemeinde sind nach Absprache möglich.
Bilder der Trauungslokale finden Sie unter Publikationen.
Rathaus
Das 1971 bis 1975 restaurierte Rat- und Markthaus ist nicht nur stolzes Wahrzeichen der Kleinstadt Sursee, sondern auch eines der prachtvollsten Rathäuser aus der Zeit der Spätgotik.
Im Rathaus befindet sich mit dem Trauzimmer das ordentliche Trauungslokal des Zivilstandskreises Sursee. Zudem ist es auch möglich, im Bürgersaal des Rathauses zu heiraten.
Trauungen im Rathaus Sursee können grundsätzlich zu folgenden Zeiten stattfinden:
Montag bis Donnerstag: 9.30, 10.15, 11.00 und 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr
Freitag: 11.00, 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr
Murihof
Der Murihof in Sursee, einst eine Stadtburg der Kyburger und Habsburger, wurde Ende 14. Jahrhundert dem Benediktinerkloster Muri übergeben und gilt als das älteste steinerne Gebäude der Altstadt.
Ab Januar 2026 ist es möglich, im festlichen Barocksaal des Murihofs zu heiraten. Die Anfragen werden durch das Zivilstandsamt koordiniert, Auskünfte zu den Räumlichkeiten und Führungen erhalten Sie beim Murihof (kloster@pfarrei-sursee.ch, Telefon 041 922 12 50).
Trauungen im Murihof können grundsätzlich zu folgenden Zeiten stattfinden:
Dienstag bis Donnerstag: 9.30, 10.15, 11.00 und 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr
Freitag um 15.30 Uhr
Sankturbanhof
Möchten Sie sich in den historischen Räumen des Sankturbanhofs trauen zu lassen? Inspiriert von den Turteltauben der Wandmalereien im Äbtesaal, welche vor über 400 Jahren entstanden sind, können Sie sich in einem besonderen Rahmen das JA-Wort geben. Im Anschluss kann ein Apéro im Museumsgarten genossen, das historische Gebäude für besondere Hochzeitsfotos genutzt oder eine Spezial-Führung durch das Museum gebucht werden. Die Anfragen werden durch das Zivilstandsamt koordiniert, Auskünfte zu den Räumlichkeiten, Catering und Führungen erhalten Sie beim Sankturbanhof (info@sankturbanhof.ch, Telefon 041 922 24 00).
Trauungen im Sankturbanhof können grundsätzlich zu folgenden Zeiten stattfinden:
Dienstag bis Donnerstag um 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr
Freitag um 15.30 Uhr
Samstagstrauungen
Möchten Sie an einem Samstag im Rathaus in Sursee heiraten?
Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger des Zivilstandskreises Sursee bieten wir Ziviltrauungen an folgenden Samstagen an:
- 11. April 2026
- 9. Mai 2026 (ausgebucht)
- 13. Juni 2026
- 27. Juni 2026
- 11. Juli 2026
- 22. August 2026
- 19. September 2026
jeweils um 10.00, 10.45, 11.30 und 12.15 Uhr
Die Daten der Samstagstrauungen für das Jahr 2027 werden ab dem 1. Juli 2026 publiziert und können ab diesem Zeitpunkt reserviert werden.
Trauungen im Freien
Die Eidgenössische Zivilstandsverordnung schreibt vor, dass die Ziviltrauung in einem amtlichen Trauungslokal durchgeführt werden muss. Nach wie vor ist es in der Schweiz deshalb nicht erlaubt, zivilstandsamtliche Trauungen im Freien abzuhalten.
Ziviltrauung im Ausland
Heirat im Ausland für Schweizer/innen
Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Heirat rechtzeitig folgende Fragen:
Bei den ausländischen Behörden
Die Heirat erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Heiratsortes im Ausland. Erkundigen Sie sich daher direkt beim ausländischen Standesamt Ihres Heiratsortes, welche Dokumente für die Eheschliessung benötigt werden.
Beim schweizerischen Zivilstandsamt
Wie möchten Sie nach der Heirat heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeit der Namensführung nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Heirat unterschrieben werden müssen. Allenfalls wird auch eine Apostille verlangt.
Bei der Schweizerischen Vertretung
Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizer Vertretung, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird (siehe auch nachfolgend).
Nach der Heirat
Nach der Heirat melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.
Umwandlung eingetragene Partnerschaft in eine Ehe
Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung in eine Ehe umwandeln lassen.
Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob diese ohne Gäste und Zeugen (reine Erklärung) erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie mit zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen gewünscht wird.
Die Erklärung ist kostenpflichtig und wird mit der Unterschrift (sofort) rechtskräftig.
Für die Abgabe der Erklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter einen Termin (per E-Mail nicht möglich). Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente für die Umwandlung beim Regionalen Zivilstandsamt Sursee benötigt werden.
Zugehörige Objekte
| Name |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |