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Falls Ihr Dokument fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde vielfach zusätzlich eine Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille) durch den Beglaubigungsdienst des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Beim Beglaubigungsdienst können Dokumente, die von luzernischen Behörden, Beamten oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Dokumente, welche für Länder bestimmt sind, die dem Übereinkommen von Den Haag (Apostillenländer)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beigetreten sind, werden mit dem international genormten Apostillenstempel überbeglaubigt.

In allen andern Fällen wird der Legalisationenstempel verwendet. Diese Legalisationen müssen bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat nochmals überbeglaubigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Beglaubigungsdienst Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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