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Falls Ihr Dokument fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch den Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern. Dies ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates sowie der Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Apostille ist dabei eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularischen Vertretung akzeptiert wird. Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.

Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung (ohne Apostille) des Beglaubigungsdienstes durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.

Apostillen wie auch Überbeglaubigungen ohne Apostille sind, wie erwähnt, beim Beglaubigungsdienst erhältlich. Es besteht die Möglichkeit, die Dokumente einzusenden oder dort persönlich vorbeizubringen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Beglaubigungsdienst Kanton Luzern.

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