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Gesuchsunterlagen von Baugesuchen sind hier während der Auflagefrist elektronisch einsehbar. Während den Schalteröffnungszeiten können die Gesuchsunterlagen auch vor Ort eingesehen werden. Damit Sie die Gesuchsunterlagen ansehen oder herunterladen können, müssen Sie sich mit dem Benutzerkonto oben rechts bei LOGIN anmelden. Falls Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses hier erstellen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gesuchsunterlagen nur im Zusammenhang mit dem Baugesuch verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte, am Verfahren nicht beteiligte Personen, ist nicht erlaubt.

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