Teilrevision Ortsplanung:
Umgang mit bestehenden Sondernutzungsplänen
Aufgrund der neuen Nutzungsmasse im kantonalen Planungs- und Baugesetz hat die Stadt Sursee alle 59 Sondernutzungspläne (Gestaltungs- und Bebauungspläne) auf städtischem Gebiet überprüft und einen Vorschlag zu deren künftigen Handhabungen erarbeitet. Bis Ende Oktober können sich Interessierte einbringen. Die öffentliche Auflage folgt voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Ein Grossteil der bestehenden Bebauungs- und Gestaltungspläne in Sursee basiert auf altrechtlichen Baubegriffen. Im übergeordneten Recht sind diese jedoch nicht mehr abgestützt. Mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz wurden unter anderem die Ausnützungsziffer und die Anzahl Geschosse durch die Festlegung der Überbauungsziffer und Gesamthöhe abgelöst. Dies bedingt eine Überprüfung der bestehenden Sondernutzungspläne.
Die Stadt Sursee hat zusammen mit ihrem Ortsplaner alle bestehenden 56 Gestaltungs- und 3 Bebauungspläne auf städtischem Gebiet überprüft. Beurteilt wurde, inwiefern die Sondernutzungspläne beibehalten oder aufgehoben werden können. Sieben Gestaltungspläne wurden bereits im Rahmen der Ortsplanrevision 2019 überprüft, beziehungsweise aufgehoben.
Die Teilrevision der Ortsplanung wird von einem Fachgremium der Stadt Sursee durchgeführt und durch ein externes Planungsbüro begleitet. Als politisches Begleitgremium setzte der Stadtrat die Ortsplanungskommission ein. Diese besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien, Korporation, des Gewerbes und weiteren Interessierten.
Anpassung Ortsplanung / Bau- und Zonenreglement
Die Streckbriefe zu den einzelnen Sondernutzungsplänen finden Sie hier.
Die Inhaltliche Überprüfung der verbleibenden 59 Sondernutzungspläne in der Stadt Sursee hat folgendes ergeben:
3 Bebauungspläne werden beibehalten
Dies betrifft folgende Bebauungspläne:
- B Bebauungsplan «Therma-Areal», 28.06.2020
- C Bebauungsplan «Isebahn-Vorstadt Mitte», 14.03.2016
- E Bebauungsplan «Isebahn-Vorstadt», 28.08.2000
16 Gestaltungspläne werden beibehalten
Neun Gestaltungspläne sind neurechtlich (Erlass nach 2019). In diesen Fällen besteht kein Handlungsbedarf. Dies betrifft folgende Gestaltungspläne:
- 34 Gestaltungsplan «Centralstrasse West», 06.09.2020
- 36 Gestaltungsplan «Centralstrasse – Ofenfabrik», 01.07.2020
- 37 Gestaltungsplan «Therma Süd», 01.07.2020
- 40 Gestaltungsplan «Oberchiler Vorstadt – Wohnen an der Suhre», 12.02.2020
- 52 Gestaltungsplan «Surseepark III», 26.08.2020
- 65 Gestaltungsplan «Beckenhof Nord», 26.03.2021
- 66 Gestaltungsplan «Münster Vorstadt Süd», 09.03.2022
- 72a Gestaltungsplan «Chlifeld», 04.04.2023
- 72b Gestaltungsplan «Buchenstrasse», 04.04.2023
Drei altrechtliche Gestaltungspläne sind noch nicht fertig realisiert. Die Realisierung kann bis Ende 2023 gemäss den altrechtlichen Vorgaben abgeschlossen werden. Dies betrifft folgende Gestaltungspläne:
- 62 Gestaltungsplan «Münster Vorstadt», 09.07.2014
- 63 Gestaltungsplan «Beckenhof», 14.01.2015
- 64 Gestaltungsplan «Dägerstein», 08.06.2016
Vier altrechtliche Gestaltungspläne werden belassen, um die besondere ortsbauliche Qualität weiterhin gewährleisten zu können. Dies betrifft folgende Gestaltungspläne:
- 5 Gestaltungsplan «Leopoldstrasse», 08.11.2001
- 8 Gestaltungsplan «Bahnhofplatz / Centralstrasse», 25.01.2006
- 46 Gestaltungsplan «Hofstetterfeld Ost 1. Etappe», 10.01.2012
- 50 Gestaltungsplan «Mariazellweg», 22.10.2008
40 Gestaltungspläne werden aufgehoben
In 30 Fällen werden die Gestaltungspläne ersatzlos aufgehoben. Davon wird in drei Fällen die Grundordnung angepasst. Dies betrifft folgende Gestaltungspläne:
- 1 Gestaltungsplan «Strassmatte (Amrein)» vom 28.09.1981
- 2 Gestaltungsplan «Strassmatte (WBG)» vom 21.02.1983
- 4 Gestaltungsplan «Alpenstrasse» vom 30.11.1970
- 6 Gestaltungsplan «Bahnhofstrasse 40/42» vom 17.02.2002
- 7 Gestaltungsplan «Leopoldstrasse» vom 23.12.1991
- 7a Teilgestaltungsplan «Leopoldstrasse 6» vom 18.11.2009
- 10 Gestaltungsplan «MMM» vom 07.04.1986
- 12 Gestaltungsplan «Kyburg» vom 16.10.1967
- 13 Gestaltungsplan «Devoterr AG (Trotte)» vom 18.10.1976
- 15 Gestaltungsplan «Schellenrainstrasse / Chr. Schnyder-Str.» vom 15.02.2006
- 16 Gestaltungsplan «Keiserhüser» vom 24.01.1983
- 17 Gestaltungsplan «Surfan AG» vom 06.12.1971
- 20 Gestaltungsplan «Suimo AG» vom 29.05.1972
- 21 Gestaltungsplan «Mühlehof / Walkeli» vom 30.09.1993
- 22 Gestaltungsplan «Wilemattstrasse» vom 29.05.1972
- 23 Gestaltungsplan «Wilematte» vom 11.07.1963
- 26 Gestaltungsplan «Dägerstein» vom 01.12.1994
- 27 Gestaltungsplan «Ribimatte» vom 21.01.1985
- 28 Gestaltungsplan «Mühlehof / Walkeli» vom 05.05.2004
- 29 Gestaltungsplan «Bad» vom 02.10.1972
- 30 Gestaltungsplan «Badhof» vom 28.02.1977
- 31 Gestaltungsplan «Mühlehof Nord» vom 11.01.2006
- 32 Gestaltungsplan «Zellhof Nord» vom 01.04.1993
- 44 Gestaltungsplan «Seehäusern» vom 20.08.1984
- 51 Gestaltungsplan «Seeblick» vom 10.07.1997
- 53 Gestaltungsplan «Geuensee-/Klosterstrasse» vom 19.08.1999
- 54 Gestaltungsplan «Fust (Ladenfläche)» vom 03.09.1998
- 57 Gestaltungsplan «Walkeli Nord» vom 31.10.2006
- 59 Gestaltungsplan «Citypark» vom 09.11.2011
- 61 Gestaltungsplan «Buchenhof» vom 17.10.2012
In zwei Fällen ist der Gestaltungsplan nicht fertig realisiert. Die verbleibenden Grundstücke sollen nach der neuen Regelbauzone überbaut werden können. Dies betrifft folgenden Gestaltungsplan:
- 51 Gestaltungsplan «Seeblick» vom 10.07.1997
- 14 Gestaltungsplan «Schellenrain (Cubino)» vom 27.04.1987
In zehn Fällen wird das Gebiet als Ersatzmassnahme zur Aufhebung der Gestaltungspläne in die neu geschaffene «Wohn- und Mischzone Erhaltung» umgezont. Dies betrifft folgende Gebiete:
- 14 Gestaltungsplan «Schellenrain (Cubino)» vom 27.04.1987
- 18 Gestaltungsplan «Schellenrain (Pflugshaupt)» vom 18.08.1994
- 24 Gestaltungsplan «Beckmatte» vom 28.01.1999
- 25 Gestaltungsplan «Willimatt-Park» vom 04.01.1978
- 33 Gestaltungsplan «Zellhof Süd» vom 11.07.1996
- 38 Gestaltungsplan «Lungholz» vom 03.06.1970
- 39 Gestaltungsplan «Meierhöfli» vom 13.07.2000
- 42 Gestaltungsplan «Lerchenweg» vom 16.11.1970
- 45 Gestaltungsplan «Hofstetterfeld West» vom 03.02.2000
- 48 Gestaltungsplan «Mariazellhöhe» vom 30.06.2004
Anpassung Bau- Zonenreglement
Mit der Teilrevision der Ortplanung muss das Bau- und Zonenreglement der Stadt Sursee angepasst werden. Wesentliche Änderung ist, dass eine «Wohn- und Mischzone Erhaltung» geschaffen wird. In diese Zone sollen Gesamtüberbauungen überführt werden, die auf Grundlage von Gestaltungsplänen erstellt wurden und in ihrer Struktur erhalten werden sollen. Besonderes Merkmal dieser Überbauungen ist, dass diese in sich stimmig, angemessen dicht und gestalterisch gut aufeinander abgestimmt sind. Aufgrund der bestehenden Grundstücks- und Bebauungsstruktur können sie aber nur unzureichend in einer regulären Bauzone abgebildet werden.
Informationsveranstaltung, Sprechstunden, öffentliche Mitwirkung
Während der öffentlichen Mitwirkung können sich die Bevölkerung und weitere Interessierte einbringen, Anregungen und Stellungnahmen zur Teilrevision der Ortsplanung abgegeben. Eingaben sind schriftlich an tanja.schoenborn@stadtsursee.ch oder per Post einzureichen.
Die Mitwirkung findet vom 11. September bis 27. Oktober 2023 statt. Gleichzeitig werden die Planungsunterlagen dem Kanton Luzern zur Vorprüfung eingereicht.
Zudem bietet die Stadt Sursee im September und Oktober 2023 an festgelegten Terminen Sprechstunden an. Interessierte können einen Termin vereinbaren und in einem persönlichen Gespräch ihre Fragen stellen und Anregungen einbringen (Terminreservation über Bauadministration, Tel. 041 926 91 42). Die Sprechstunden finden an folgenden Daten statt (jeweils von 13.30 bis 18 Uhr): 25./26./28. September sowie 16./17./19. Oktober 2023.
Nach der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung bereinigt die Stadt Sursee die Unterlagen. Die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit von Einsprachen in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen folgt voraussichtlich im Frühjahr 2024. Vorgesehen ist, dass die Stimmberechtigten im Herbst 2024 über die Teilrevision der Ortsplanung befinden werden.
Der Terminplan sieht wie folgt aus:
Öffentliche Mitwirkung |
11. September – 27. Oktober 2023 |
Informationsveranstaltung |
18. September 2023, 19.30 Uhr |
Fragestunden Verwaltung | 25./26./28./ September & 16./17./19. Oktober 2023, jeweils 13.30 – 18 Uhr |
Öffentliche Auflage (30 Tage) | Frühjahr 2024 |
Beschluss Gemeindeversammlung | Herbst 2024 |
Publikationen
- Übersichtplan Umgang Gestaltungspläne
- Anpassung Bau- und Zonenreglement
- Änderungsplan
- Planungsbericht
- Steckbriefe Sondernutzungspläne
Kontakt
Tanja Schönborn
Projektleiterin Stadtplanung
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Telefon 041 926 91 50
tanja.schoenborn@stadtsursee.ch