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Betreuungsgutscheine

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Was sind Betreuungsgutscheine? Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbark…

Was sind Betreuungsgutscheine?

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Verordnung zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Stadt Sursee vom 4. Juni 2014 bildet die rechtliche Grundlage.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?

Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in der Stadt Sursee und
  • Erwerbstätigkeit durch
    • zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partnerin oder lebenden Partner von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20 % und
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Kinder, welche den Kindergarten besuchen, sofern sie bereits im Vorschulalter in der Kindertagesstätte betreut wurden.
  • Das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich unter Fr. 92‘000.00. Dieses ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen und 5 % des steuerbaren Vermögens, sofern dieses grösser als Fr. 100‘000.00 ist.


Wie ist der Ablauf?

  1. Die Erziehungsberechtigten reichen das offizielle Gesuchformular mit den entsprechenden Beilagen beim Bereich Soziale Sicherheit ein.
  2. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Betreuungsgutscheine.
  3. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei Kindern in

a) Kindertagesstätten die Vollkosten in Rechnung gestellt. Die Stadt Sursee vergütet den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine.
b) Tagesfamilien die Vollkosten abzüglich die Betreuungsgutscheine in Rechnung gestellt. Die Stadt Sursee vergütet der Tagesfamilienvermittlung die Betreuungsgutscheine.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Die Eltern können frei wählen, in welchem anerkannten Betreuungsplatz oder bei welchen Tageseltern sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Eine Liste der zugelassenen Betreuungsinstitutionen ist unter http://www.kinderbetreuung.lu.ch zu finden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den Bereich Soziale Sicherheit wenden.

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