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16. März 2023
Publikation nach § 135 Abs. 4 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern

Gemeindeinitiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee»

Gestützt auf das kantonale Stimmrechtsgesetz und Art. 11 der Gemeindeordnung der Stadt Sursee beantragen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Sursee in Form der Anregung (nicht-formulierte Initiative):

  1. Die Altstadt Sursee wird als verkehrsfreie Zone definiert.
     
  2. In der verkehrsfreien Zone gelten Ausnahmen für den Güterumschlag zu definierten Zeiten, Anwohnende (keine Ab­hängigkeit von Parkplatz bzw. Parkkarte), Geschäfte/Betriebe in der Altstadt (nur für betriebliche Zwecke), den Langsamverkehr, den öffentlichen Verkehr, Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung und öffentlicher Dienste, Handwerker für die Ausführung von Arbeiten in der Altstadt, Personen mit Beeinträchtigung, Taxis und weitere, polizeilich bewilligte Fahrten. Die Ausnahmen sind niederschwellig zu ermöglichen und den technologischen/gesellschaftlichen Entwicklun­gen anzupassen.
     
  3. Parkplätze in der Oberstadt werden aufgehoben und für die Belebung der Altstadt tagsüber genutzt bspw. indem diese Fläche dem Wochemärt zur Verfügung gestellt wird.
     
  4. Die Umsetzung der verkehrsfreien Zonen kann in Schritten erfolgen und es gilt eine Übergangszeit von 5 Jahren.
     
  5. Es werden Massnahmen getroffen, um den Durchgangsverkehr über die Umfahrungsstrasse (Münster- bzw. Ringstrasse) zu führen und die Quartierstrassen (Fokus Wilemattstrasse, Dägersteinstrasse und Christoph-Schnyder-Strasse) zwischen Bad- bzw. Schellenrainstrasse und Centralstrasse vom Durchgangsverkehr zu befreien.
     
  6. Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen wird gemäss Zonenplan von März 2019 beibehalten.


Beginn der Sammelfrist: Samstag, 18. März 2023
Ablauf der Sammelfrist: Dienstag, 16. Mai 2023


Sursee, 15. März 2023

Sabine Beck-Pflugshaupt
Stadtpräsidentin

RA lic. iur. Bruno Peter
Stadtschreiber

Gemeindeinitiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee»