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Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Der Heimatschein kann lediglich von der betreffenden Person sowie von den Einwohnerdiensten des entsprechenden Wohnortes bestellt werden. Ferner kann der Heimatschein nur dann ausgestellt werden, wenn die betreffende Person in den angeschlossenen Gemeinden heimatberechtigt ist. Der Heimatschein ist nach dessen Erhalt bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes zu deponieren.

Zu beachten ist, dass der einmal ausgestellte Heimatschein Gültigkeit behält, solange die Personendaten nicht ändern. Bei einem Umzug muss somit nicht immer ein neuer Heimatschein bestellt werden, sondern der bei der bisherigen Wohngemeinde hinterlegte Heimatschein kann auch für die Anmeldung bei der neuen Gemeinde verwendet werden.

Bei einer geplanten Anmeldung mit Wochenaufenthalt, wird nicht der Heimatschein sondern der Heimatausweis/Interimsausweis benötigt. Dieser kann bei den Einwohnerdiensten des Hauptwohnsitzes bestellt werden.

Verfahren

Der Heimatschein wird nach Bestellungseingang ausgestellt und erreicht die Empfängerin bzw. den Empfänger spätestens eine Woche danach.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.