Kopfzeile

Inhalt

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Die Geburtsurkunde kann lediglich von der betreffenden Person sowie von Eltern minderjähriger Kinder bestellt werden. Ferner kann die Geburtsurkunde lediglich dann ausgestellt werden, wenn die Geburt tatsächlich in den angeschlossenen Gemeinden stattgefunden hat. In vielen Fällen hat die Geburt in einem Spital oder in einem Geburtshaus stattgefunden, dann ist der Ort, wo sich das Spital oder das Geburtshaus befindet, zuständig. Für behördliche Zwecke ist die Geburtsurkunde höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.

Verfahren

Die Geburtsurkunde wird nach Bestellungseingang ausgestellt und erreicht die Empfängerin bzw. den Empfänger spätestens eine Woche danach.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.