Reklamen, die den Richtlinien widersprechen oder ohne Bewilligung aufgestellt sind, werden umgehend entfernt. Der Aufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauadministration | 041 926 91 42 | bauadministration@stadtsursee.ch |
Preis
Bemerkung
Verfahren
Zulässig sind Reklamen für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen usw. oder Reklamen für Wahlen und Abstimmungen. Reklamen für örtliche Veranstaltungen, welche nicht auf dem Gemeindegebiet der Stadt Sursee stattfinden, werden nicht bewilligt.
Die zweckfremde Fläche einer Reklame (Sponsor o.ä.) darf nicht überwiegen. Die Reklamen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Sichtverhältnisse gemäss einschlägigen Normen sind einzuhalten (siehe Merkblatt für StrassenreklamenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Die Reklame darf frühestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, respektive 3 Wochen und 1 Tag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag aufgestellt werden. Spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung, respektive nach dem Wahl- oder Abstimmungssonntag sind die Reklamen zu entfernen.
Die Grösse für "Portrait"-Reklamen bei Stadtrats-, Kantonsrats- und Regierungsratswahlen ist auf max. F4-Format (0,89 m x 1,28 m) festgelegt. Die Grösse für Abstimmungs- und Veranstaltungs-Bewerbung auf dem Münsterplatz ist auf max. F12 (2,68 m x 1,28 m ) oder 3,5 m2 und bei der Surentalstrasse auf max. 3,5 m x 2 m oder 7 m2 festgelegt.
Für Anlässe die über einen längeren Zeitraum andauern, gilt eine Platzierungsdauer von max. 2 Monate. Für die Bewilligung wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben. Ausgenommen sind Gesuche von Vereinen, Institutionen und Parteien der Stadt Sursee.
Das Gesuch ist mindestens sieben Tage vor dem Aufstellen online einzureichen. Reklamen, die den Richtlinien widersprechen und/oder ohne Bewilligung aufgestellt sind, werden durch das Stadtbauamt umgehend entfernt. Der Aufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfalle wird Anzeige erstattet.
Details zu den Reklamestandorten finden Sie hier: Reklamestandorte der Stadt Sursee
Online-Formular
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