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Temporäre Reklamen dienen der Werbung für Veranstaltungen oder für Wahlen und Abstimmungen. Das Reklamegesuch inklusive Situationsplan und Vermassung der Reklame ist spätestens sieben Tage vor dem Aufstellen dem Bereich Bauberatung und Baubewilligung online einzureichen.

Reklamen, die den Richtlinien widersprechen oder ohne Bewilligung aufgestellt sind, werden umgehend entfernt. Der Aufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet.

Zugehörige Objekte

Preis

Für die Bewilligung wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben. Ausgenommen sind Gesuche von Vereinen, Institutionen und Parteien der Stadt Sursee.

Bemerkung

Es werden maximal 3 Standorte bewilligt unter Vorbehalt, gewählte Standorte zu streichen. Auf bereits aufgestellte Reklamen ist in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. Bewilligungsfreie temporäre Reklamen auf privatem Grund können vorbehältlich dem Einverständnis der Grundeigentümerschaft aufgestellt werden. Die Bedingungen gemäss Reklameverordnung sind bezüglich Geltungsdauer und Grösse der Reklame einzuhalten. Für bewilligungspflichtige temporäre Reklamen an weiteren Standorten ist dem Gesuch ein Situationsplan mit der Lage und Grösse der Reklamen sowie der unterschriftlichen Zustimmung der Grundeigentümerschaft beizulegen.

Verfahren

Zulässig sind Reklamen für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen usw. oder Reklamen für Wahlen und Abstimmungen. Reklamen für örtliche Veranstaltungen, welche nicht auf dem Gemeindegebiet der Stadt Sursee stattfinden, werden nicht bewilligt.

Die zweckfremde Fläche einer Reklame (Sponsor o.ä.) darf nicht überwiegen. Die Reklamen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Sichtverhältnisse gemäss einschlägigen Normen sind einzuhalten (siehe Merkblatt für StrassenreklamenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Die Reklame darf frühestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, respektive 3 Wochen und 1 Tag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag aufgestellt werden. Spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung, respektive nach dem Wahl- oder Abstimmungssonntag sind die Reklamen zu entfernen.

Die Grösse für "Portrait"-Reklamen bei Stadtrats-, Kantonsrats- und Regierungsratswahlen ist auf max. F4-Format (0,89 m x 1,28 m) festgelegt. Die Grösse für Abstimmungs- und Veranstaltungs-Bewerbung auf dem Münsterplatz ist auf max. F12 (2,68 m x 1,28 m ) oder 3,5 m2 und bei der Surentalstrasse auf max. 3,5 m x 2 m oder 7 m2 festgelegt.

Für Anlässe die über einen längeren Zeitraum andauern, gilt eine Platzierungsdauer von max. 2 Monate. Für die Bewilligung wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben. Ausgenommen sind Gesuche von Vereinen, Institutionen und Parteien der Stadt Sursee.

Das Gesuch ist mindestens sieben Tage vor dem Aufstellen online einzureichen. Reklamen, die den Richtlinien widersprechen und/oder ohne Bewilligung aufgestellt sind, werden durch das Stadtbauamt umgehend entfernt. Der Aufwand wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfalle wird Anzeige erstattet.

Details zu den Reklamestandorten finden Sie hier: Reklamestandorte der Stadt Sursee

Online-Formular