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17. August 2026
Die Stadt Sursee revidiert das Bau- und Zonenreglement. Die entsprechenden Änderungen werden im Sinn von § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich aufgelegt.

Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in folgenden Beilagen dokumentiert:

  • Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
  • Vorprüfungsbericht des Kantons vom 2. Juli 2026


Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 17. August bis 15. September 2026, während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Sursee zur Einsicht auf. 

Einsprachen zur Teilrevision des Bau- und Zonenreglements sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Sursee, «Teilrevision Bau- und Zonenreglement, Schellenrain (Cubino)», Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.

Gemäss § 85 PBG gilt das teilrevidierte Bau- und Zonenreglement ab dem Zeitpunkt seiner öffentlichen Auflage als Planungszone.

Bereich Planung

Zugehörige Objekte

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Teilrevision BZR Schellenrain Cubino_Änderung BZR (PDF, 101 kB) Download 0 Teilrevision BZR Schellenrain Cubino_Änderung BZR
Teilrevision BZR Schellenrain Cubino_Planungsbericht (PDF, 1.82 MB) Download 1 Teilrevision BZR Schellenrain Cubino_Planungsbericht
Teilrevision BZR Schellenrain Cubino_kantonaler Vorprüfungsbericht (PDF, 451 kB) Download 2 Teilrevision BZR Schellenrain Cubino_kantonaler Vorprüfungsbericht