Kopfzeile

Inhalt

27. April 2026

Das Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag, 6 Uhr. Ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen. Es gilt zudem ein Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz).

Bereich Öffentliche Sicherheit

Zugehörige Objekte