Das Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag, 6 Uhr. Ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen. Es gilt zudem ein Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz).
Zugehörige Objekte
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| Strassensperrungen |