Eheschliessung im Ausland von Schweizerinnen und Schweizern
Heiraten im Ausland ist sowohl am Eheschliessungsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Eheschliessung rechtzeitig folgende Fragen:
Bei den ausländischen Behörden
Die Eheschliessung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Eheschliessungsortes im Ausland. Erkundigen Sie sich daher direkt beim ausländischen Standesamt Ihres Eheschliessungsortes, welche Dokumente für die Eheschliessung benötigt werden.
Beim Zivilstandsamt in der Schweiz
Wie möchten Sie nach der Eheschliessung heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeit der Namensführung nach der Eheschliessung. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Eheschliessung unterschrieben werden müssen. Allenfalls wird auch eine Apostille oder Legalisation verlangt.
Bei der Schweizer Vertretung im Ausland
Erkundigen Sie sich bei der für den Eheschliessungsort zuständigen Schweizer VertretungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., welche Formalitäten nach der Eheschliessung notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird (siehe auch nachfolgend).
Nach der Eheschliessung
Nach der Eheschliessung melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort der zuständigen Schweizer VertretungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die für die Eintragung im schweizerischen Personenstandsregister zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |
| Name | Download |
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