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24. September 2025
Im Sinne des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 7. März 1989 machen wir Ihnen von folgendem Baugesuch formell Mitteilung:

Bauherrschaft

WBG Wohnbaugossenschaft
für die Familie Sursee, Schlottermilch 2, 6210 Sursee

Objekt

Neubau drei Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle
Grundstück Nr(n). 90, Geuenseestrasse 4a, b + c, Gebäude Nr(n). 1970- 1973

Auflagefrist

24.09.2025 bis 13.10.2025

Das Baugesuch und die Pläne können während der Einsprachefrist online unter www.sursee.ch/baugesuche oder bei der Stadt Sursee, Centralstrasse 9, 6210 Sursee beim Stadtbauamt ein­gesehen werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag bis Mittwoch 8 – 11.45 Uhr und 13.30 – 17 Uhr
Donnerstag 8 – 11.45 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
Freitag 11 – 16 Uhr (durchgehend)

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Stadtrat einzureichen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss § 212 Abs. 2 PBG bei leichtfertigen und trölerischen Einsprachen die dadurch verursachten Verfahrenskosten weiterverrechnet werden können.

Bauberatung und Baubewilligung
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Bauadministration
041 926 91 42
bauadministration@stadtsursee.ch

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