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6. Juni 2025

BAUHERRSCHAFT  

Heller Immobilien AG, Rütimatt 9, 6218 Ettiswil

PLANVERFASSER

Heller Plan AG, Rüttimatt 9, 6218 Ettiswil

OBJEKT

Ersatzneubau Mehrfamilienhaus
Grundstück Nr. 702, Geuenseestrasse 31, Gebäude Nr(n). 317 (Abbruch), 1978 (Neubau)

AUFLAGEFRIST

6. Juni  2025 bis und mit 25. Juni 2025

Das Baugesuch und die Pläne können während der Einsprachefrist online oder bei der Stadt Sursee, Centralstrasse 9, 6210 Sursee beim Stadtbauamt eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag bis Mittwoch 8 – 11.45 Uhr und 13.30 – 17 Uhr
Donnerstag 8 – 11.45 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
Freitag 11 – 16 Uhr (durchgehend)

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Stadtrat einzureichen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss § 212 Abs. 2 PBG bei leichtfertigen und trölerischen Einsprachen die dadurch verursachten Verfahrenskosten weiterverrechnet werden können.

Bereich Bauberatung und Baubewilligung

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