Zusicherung Bürgerrecht der Stadt Sursee
Gemäss Art. 34 Abs. 3 der Gemeindeordnung der Stadt Sursee wird folgende einbürgerungswilligen Personen zur Aufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Sursee veröffentlicht:
Ausländische Staatsangehörige
- Halusa, Andreas, wohnhaft Amselweg 6
Die Erteilung des eidgenössischen und kantonalen Bürgerrechts durch das eidgenössische Staatssekretariat für Migration sowie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern bleibt vorbehalten.
Sursee, 17. September 2025
Zugehörige Objekte
Name |
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Einbürgerung |