Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin
Auflagefrist: 8. September 2025 bis 8. Oktober 2025
Die Unterlagen können auf den Websites alterszentrum-sursee.ch sowie sursee.ch und während den Öffnungszeiten beim AltersZentrum St. Martin eingesehen werden.
Öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Stadtrat Sursee einzureichen.
Stadtrat Sursee
Zugehörige Objekte
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Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin Stand 01.01.2026 (PDF, 407.46 kB) | Download | 0 | Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin Stand 01.01.2026 |
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Wohnen im Alter |