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31. Juli 2025
Auf der Luzernstrasse wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert – und zwar ab der Gemeindegrenze Oberkirch bis zur Abzweigung Badstrasse. Diese Massnahme soll die Lärmbelastung für die Anwohnenden reduzieren, den Verkehrsfluss verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Die neue Regelung tritt mit der Signalisation in Kraft.

Die Gründe, welche eine Temporeduktion notwendig machen, sind vielfältig: Eingeschränkte Sichtverhältnisse bei Grundstückerschliessungen und die dadurch erhöhte Kollisionsgefahr, zu schmale Fahrbahnen für sicheres Velofahren sowie der Wunsch nach einem besseren Verkehrsfluss. Auch die Reduktion der Lärmbelastung und des Schadstoffausstosses sprechen für die Massnahme. Ein normgerechter Ausbau der Luzernstrasse wäre nur mit massiven Eingriffen bei den angrenzenden Grundstücken möglich.

Unabhängige Gutachten bestätigen, dass die Geschwindigkeitsreduktion die zweckmässigste Lösung ist. Die Luzernstrasse ist eine Gemeindestrasse 1. Klasse. Die Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 wurde von der kantonalen Abteilung für Verkehr und Infrastruktur (vif) mit Verfügung vom 26. Mai 2025 angeordnet. Die Verfügung tritt in Kraft, sobald die Signale aufgestellt sind.

Umgestaltung in Planung
Die Neugestaltung der Luzernstrasse befindet sich derzeit in der Planungsphase. Unter anderem ist vorgesehen, die bestehende Trottoir-Lücke auf der Westseite zu schliessen. Der dafür notwendige Landerwerb durch die Stadt ist auf gutem Weg. Bevor weitere bauliche Massnahmen am Strassenkörper stattfinden können, müssen die Trinkwasser- und Abwasserleitungen darunter saniert werden. Die Kosten für die Sanierung der Leitungen und der Neugestaltung der Strasse sind in der aktuellen Investitionsrechnung für das Jahr 2028 bis 2029 eingestellt.

Kontakt
Christian Schulthess, Projektleiter Tiefbau
041 926 91 51
christian.schulthess@stadtsursee.ch