Parkbewilligung bestellen |
Rund 1'880 Parkplätze stehen in der Stadt Sursee auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Seit dem 1. September 2025 werden alle öffentlichen Parkplätze 24 Stunden bewirtschaftet. Die Parkgebühr beträgt je nach Lage und Tageszeit zwischen 0.50 und 3 Franken pro Stunde. Die ersten 30 Minuten der Parkierzeit sind gratis. Für die Gratiszeit muss die Parkuhr ebenfalls bedient werden.
Parkierzonen
Kurzzeitparkierzone (KZP - auf dem Flyer grün markiert) |
Dauerparkierzone (DP - auf dem Flyer orange markiert) |
Gebiet Altstadt (Zone 240 - auf dem Flyer gelb markiert) |
Strandbad (Zone 104 und 105) |
Handwerkerkarten Die Parkbewilligung Handwerker ist auf allen öffentlichen Parkplätzen im Freien gültig. Ein Parkieren ist auf die Werktage von Montag bis Samstag von 6 bis 18 Uhr beschränkt. Die Bewilligung kostet 6 Franken pro Tag oder 25 Franken pro Woche und ist übertragbar. Die Karte kann bei der Stadtverwaltung am Schalter der Öffentlichen Sicherheit bezogen werden. |
Parkbewilligungen
Das Dauerparkieren in Sursee wird mit dem System der Firma Digitalparking AG bewirtschaftet. Die Bewilligungen «Einwohner/in», «Altstadt» und «Pendler/in» sind an das Kontrollschild gebunden und nicht übertragbar. Eine Verlängerung dieser Parkbewilligungen erfolgt nicht automatisch.
Parkbewilligungen «Einwohner/in» und «Altstadt»
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Parkbewilligung «Pendler» Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Sursee, welche in Sursee arbeiten, werden Parkbewilligungen «Pendler» angeboten. Dafür ist ein Arbeitsverhältnis in Sursee erforderlich. Die Parkbewilligung «Pendler» ist von Montag bis Sonntag in den zugewiesenen Zonen täglich 24 Stunden gültig. Es gilt auf allen zugewiesenen Parkplätzen eine ununterbrochene Höchstparkierzeit von drei Tagen. |
Pendler 4 Zonen
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Pendler 6 Zonen
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Wichtig zu wissen
- Die Stadt Sursee macht nicht auf den Ablauf einer Bewilligung aufmerksam.
- Die Kontrolle erfolgt über das Kontrollschild.
- Pro Mutation wird eine Gebühr von 10 Franken erhoben.
- Mit einer Bewilligung «Einwohner/in», «Altstadt» oder «Pendler/in» besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz und/oder bei einer Parkflächensperrung kein Recht auf Ersatzanspruch.
- Freie Parkplätze in Parkhäusern und auf den Grossparkplätzen werden im Parkleitsystem angezeigt.
- Für die Nutzung der Parkhäuser gelten separate Bedingungen und Tarife. Informationen sind auf den entsprechenden Webseiten und vor Ort verfügbar.
- Das Parkieren in Sursee basiert auf das Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 26. Mai 2025 und der dazugehörenden Verordnung über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 1. September 2025.
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