Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Parkierung und Benützung öffentlicher Grund | 041 926 91 10 | sicherheit@stadtsursee.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Bemerkung
Parkbewilligung Einwohner/in oder Altstadt
Ein Wohnsitz in der politischen Gemeinde Sursee ist für das Ausstellen einer Parkbewilligung Einwohner/in oder Altstadt zwingend notwendig. Zudem muss das Fahrzeug auf den Einwohner beziehungsweise die Einwohnerin oder jemandem im gleichen Haushalt eingelöst sein.
Parkbewilligung Pendler/in
Berechtigt zum Kauf sind nur Personen, welche über ein Arbeitsverhältnis bei einem ortsansässigen Arbeitgeber verfügen.
Geschäftsfahrzeuge
Bei einem Geschäftsfahrzeug muss der Gesuchstellende als Lenker im Fahrzeugausweis eingetragen sein oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers muss dem Gesuch beiliegen.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.