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Parkbewilligung bestellen

Rund 1'880 Parkplätze stehen in der Stadt Sursee auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Seit dem 1. September 2025 werden alle öffentlichen Parkplätze 24 Stunden bewirtschaftet. Die Parkgebühr beträgt je nach Lage und Tageszeit zwischen 0.50 und 3 Franken pro Stunde. Die ersten 30 Minuten der Parkierzeit sind gratis. Für die Gratiszeit muss die Parkuhr ebenfalls bedient werden. 

Parkierzonen

Kurzzeitparkierzone (KZP - auf dem Flyer grün markiert)
Täglich 7 bis 19 Uhr während max. 120 Minuten
(ausgenommen Zone 121 max. 30 Minuten)
Nachts beträgt die Höchstparkierzeit 12 Stunden

Dauerparkierzone (DP - auf dem Flyer orange markiert)
Täglich durchgehend erlaubt
Ununterbrochene Höchtsparkierzeit drei Tage

Gebiet Altstadt (Zone 240 - auf dem Flyer gelb markiert)
Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr gebührenpflichtig
Höchstparkierzeit 90 Minuten
Parkverbot täglich 19 bis 7 Uhr und Sonn- und Feiertage durchgehend (ausgenommen Berechtigte mit Parkbewilligung Altstadt)
Während des Wochenendfahrverbots ist das Parkieren am Samstag nur bis 17.30 Uhr gestattet.

Strandbad (Zone 104 und 105)
Höchstparkierzeit 24 Stunden 
Parkbewilligungen «Einwohner/in», «Altstadt» und «Pendler/in» sind nicht gültig

Handwerkerkarten
Die Parkbewilligung Handwerker ist auf allen öffentlichen Parkplätzen im Freien gültig. Ein Parkieren ist auf die Werktage von Montag bis Samstag von 6 bis 18 Uhr beschränkt. Die Bewilligung kostet 6 Franken pro Tag oder 25 Franken pro Woche und ist übertragbar. Die Karte kann bei der Stadtverwaltung am Schalter der Öffentlichen Sicherheit bezogen werden.

Parkbewilligungen

Das Dauerparkieren in Sursee wird mit dem System der Firma Digitalparking AG bewirtschaftet. Die Bewilligungen «Einwohner/in», «Altstadt» und «Pendler/in» sind an das Kontrollschild gebunden und nicht übertragbar. Eine Verlängerung dieser Parkbewilligungen erfolgt nicht automatisch. 

Parkbewilligungen «Einwohner/in» und «Altstadt»

  • Kosten: 45 Franken pro Monat,  450 Franken pro Jahr
  • Einwohnerinnen und Einwohner mit gesetzlichem Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Stadt Sursee können eine Parkbewilligung «Einwohner/in» für das Parkieren erwerben.
  • Einwohnerinnen und Einwohner mit gesetzlichem Wohnsitz im Perimeter Altstadt (Zone 240 – gelbe Markierung) können eine Parkbewilligung «Altstadt» erwerben.
  • Diese müssen als Halter des Fahrzeuges eingetragen sein.
  • Im Gebiet Dauerparkieren (orange Markierung) kann täglich durchgehend parkiert werden. Es gilt eine ununterbrochene Höchstparkierzeit von drei Tagen.
  • Im Gebiet Kurzzeitparkieren (grüne Markierung) ist das Parkieren von 18 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen durchgehend erlaubt.
  • Im Gebiet Altstadt (Zone 240 - gelbe Markierung) ist das Parkieren nur für Berechtigte mit Parkbewilligung Altstadt von 18 Uhr bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen durchgehend erlaubt. 

 

Parkbewilligung «Pendler»

Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Sursee, welche in Sursee arbeiten, werden Parkbewilligungen «Pendler» angeboten. Dafür ist ein Arbeitsverhältnis in Sursee erforderlich. Die Parkbewilligung «Pendler» ist von Montag bis Sonntag in den zugewiesenen Zonen täglich 24 Stunden gültig. Es gilt auf allen zugewiesenen Parkplätzen eine ununterbrochene Höchstparkierzeit von drei Tagen.

Pendler 4 Zonen

  • 55 Franken pro Monat, 550 Franken pro Jahr
  • Parkplatz Eishalle/Stadion (106)
  • Badstrasse (136)
  • Wilemattstrasse (135) 
  • Christoph-Schnyder-Strasse (138)

Pendler 6 Zonen

  • 75 Franken pro Monat, 750 Franken pro Jahr
  • Märtplatz (107)
  • St. Urbanparkplatz (108)
  • Parkplatz Eishalle/Stadion (106)
  • Badstrasse (136)
  • Wilemattstrasse (135) 
  • Christoph-Schnyder-Strasse (138)

 

Wichtig zu wissen

  • Die Stadt Sursee macht nicht auf den Ablauf einer Bewilligung aufmerksam.
  • Die Kontrolle erfolgt über das Kontrollschild.
  • Pro Mutation wird eine Gebühr von 10 Franken erhoben.
  • Mit einer Bewilligung «Einwohner/in», «Altstadt» oder «Pendler/in» besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz und/oder bei einer Parkflächensperrung kein Recht auf Ersatzanspruch.
  • Freie Parkplätze in Parkhäusern und auf den Grossparkplätzen werden im Parkleitsystem angezeigt.
  • Für die Nutzung der Parkhäuser gelten separate Bedingungen und Tarife. Informationen sind auf den entsprechenden Webseiten und vor Ort verfügbar.
  • Das Parkieren in Sursee basiert auf das Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 26. Mai 2025 und der dazugehörenden Verordnung über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee vom 1. September 2025.

 

Flyer Parkieren in der Stadt Sursee
Flyer Parkieren in der Stadt Sursee

 

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