Der Stadtrat hat einen Grundsatzentscheid zum Taxiwesen gefällt. Er verzichtet auf die Einführung eines städtischen Taxi-Reglements und setzt stattdessen auf bestehende gesetzliche Grundlagen und klare Regeln im öffentlichen Raum. Im Perimeter der Altstadt ist es Taxifahrerinnen und Taxifahrern untersagt, Personen im Vorbeifahren anzusprechen oder auf öffentlichen Parkplätzen auf Kundschaft zu warten. Diese Regel gilt bereits heute – allerdings wurde in vergangener Zeit vermehrt festgestellt, dass sich nicht alle daranhalten. Künftig wird die Einhaltung konsequenter kontrolliert.
Gestützt auf das per 1. September 2025 revidierte Parkplatz-Gebührenreglement und die dazugehörende Verordnung ist das Parkieren in der Altstadt von Montag bis Samstag 7 bis 19 Uhr gebührenpflichtig erlaubt. Täglich von 19 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ein allgemeines Parkverbot – ausgenommen sind Berechtigte mit einer Parkbewilligung Altstadt. Taxifahrten sind während den Parkierverbotszeiten in der Altstadt möglich, jedoch nur gezielt für das Abholen oder Bringen von Personen. Diese Regelung gilt analog auch im Zeitfenster des Wochenendfahrverbotes. Die Taxifahrerinnen und -fahrer müssen den Kontrollorganen vor Ort den Auftrag vorweisen können.
«Taxi-Parkplätze» beim Bahnhof SBB
Voraussichtlich per Ende Juli 2026, nach Beendigung der Bauarbeiten beim Bahnhof, werden die provisorischen «Taxi-Parkplätze» auf der Höhe Bahnhofstrasse 43 und 45 wieder aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt stehen «Taxi-Parkplätze» vor dem Aufnahmegebäude der SBB zur Verfügung, welche vollumgänglich durch die SBB bewirtschaftet werden.
Zugehörige Objekte
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