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Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Verordnung zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Stadt Sursee vom 4. Juni 2014 bildet die rechtliche Grundlage.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?
Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in der Stadt Sursee und
  • Erwerbstätigkeit durch
    • zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 % oder
    • eine alleinerziehende erziehungsberechtigte Person, welche in einer gefestigten Lebensgemeinschaft lebt, gemeinsam von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20 % und
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Kinder, welche den Kindergarten besuchen, sofern sie bereits im Vorschulalter in der Kindertagesstätte betreut wurden.
  • Das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes darf Fr. 100‘000.00 nicht übersteigen. Dieses ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen und 5 % des steuerbaren Vermögens, sofern dieses grösser als Fr. 100‘000.00 ist.


Wie ist der Ablauf?

  1. Die Erziehungsberechtigten suchen einen Betreuungsplatz in einer zugelassenen Betreuungseinrichtung.
  2. Die Erziehungsberechtigten füllen das offizielle Antragsformular aus.
  3. Die Erziehungsberechtigten lassen das Formular «Bestätigung Kindertagesstätte/Tagesfamilie» von der Betreuungseinrichtung ausfüllen.
  4. Die Erziehungsberechtigten reichen das Antragsformular sowie die Bestätigung der Kindertagesstätte/Tagesfamilie zusammen mit den entsprechenden Unterlagen beim Bereich Soziale Sicherheit ein.
  5. Die Erziehungsberechtigen erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Betreuungsgutscheine.
  6. Die Erziehungsberechtigen erhalten bei Kindern in
    a. Kindertagesstätten die Vollkosten in Rechnung gestellt. Die Stadt Sursee vergütet den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine.
    b. Tagesfamilien die Vollkosten abzüglich die Betreuungsgutscheine in Rechnung gestellt. Die Stadt Sursee vergütet der Tagesfamilienvermittlung die Betreuungsgutscheine.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den Bereich Soziale Sicherheit, soziale.sicherheit@stadtsursee.ch oder Tel. 041 926 90 66 wenden.

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