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Sie möchten sich gerne in der Schweiz einbürgern lassen und haben von Ihrer Wohnsitzgemeinde die Gesuchsformulare erhalten? In diesem Fall müssen Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Zivilstandsamt zwecks Aufnahme im Schweizerischen Personenstandsregister wenden.

Das Zivilstandsamt prüft, ob die gesuchstellende Person bereits erfasst ist. In diesem Fall kann für die Überprüfung der erfassten Personendaten und die Dokumentenausstellung ein Termin vereinbart werden.

Wenn nicht, berät das Zivilstandsamt die gesuchstellende Person, welche ausländischen Zivilstandsdokumente für eine Aufnahme im Schweizerischen Personenstandsregister eingereicht werden müssen.

Nach Einreichung der benötigten Zivilstandsdokumente wird durch das Zivilstandsamt die Aktenprüfung durchgeführt und die Personalien werden im Schweizerischen Personenstandsregister erfasst. Anschliessend  kann für die Überprüfung der erfassten Personendaten und die Dokumentenausstellung ein Termin vereinbart werden.

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