Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden, auch wenn Sie sich entscheiden, in einem anderen Zivilstandskreis zu heiraten.
Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig. Informationen über benötigte Dokumente sind direkt beim zuständigen Zivilstandsamt im Ausland oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung einzuholen.
Um die Ehe eingehen zu können, müssen Sie beide das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor der Ziviltrauung stattfinden. Dazu müssen Sie beide persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Es beinhaltet die Festlegung der Namensführung, die Information betreffend der Heimatorte und die Klärung der gesetzlichen Ehehindernisse.
Wenn Sie im Zivilstandskreis Sursee wohnhaft sind, informieren wir Sie gerne telefonisch, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden. Bei Wohnsitz in einem anderen Zivilstandskreis wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |
| Name | Download |
|---|