Zuständig für ordentliche Namensänderungen ist die kantonale Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes. Im Kanton Luzern ist dies die Abteilung GemeindenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Oft wird die Namensänderung verwechselt mit der Namenserklärung. Zuständig für die Namenserklärung ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz und bei Wohnsitz im Ausland die zuständige Schweizer Vertretung.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |