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9. Dezember 2025
Was ist der Zweck einer privaten Strassengenossenschaft?

Eine Strassengenossenschaft soll die Verwaltung einer bestehenden oder geplanten Privatstrasse gewährleisten. Die Strassenverwaltung umfasst die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bau und dem Unterhalt. Sie trägt dazu bei, die Infrastruktur in einer Gemeinschaft zu erhalten. Durch die Genossenschaft können die Mitglieder gemeinsam die Kosten für den Bau, die Reparatur und die Pflege der Strasse tragen. Das sorgt für eine gerechte Verteilung der Lasten und stellt sicher, dass die Strasse in einem guten Zustand bleibt, was wiederum den Zugang, die Sicherheit und den Wert der darüber erschlossenen Grundstücke erhöht. Die Ausübung der hoheitlichen Befugnisse (z.B. Projektbewilligung für den Neubau oder die Änderung der Strasse, Sonderbewilligung für die Zufahrt zu einer öffentlichen Strasse) bleibt den zuständigen Behörden vorbehalten. Die Gründung einer Strassengenossenschaft bezweckt die Schaffung einer dauerhaften und handlungsfähigen Organisation, die unabhängig ist von den wechselnden Eigentumsverhältnissen an den beteiligten Grundstücken.

Die Strassengenossenschaften sind keine Genossenschaften im Sinn des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), sondern juristische Personen des kantonalen Rechts. Eine Strassengenossenschaft erlangt die juristische Persönlichkeit mit der Genehmigung ihrer Statuten durch die zuständige Stelle der Stadt. Mit dieser Genehmigung wird die Genossenschaft rechtsfähig und - durch ihre Organe - handlungsfähig. Solange die Statuten der Strassengenossenschaft nicht von der zuständigen Behörde genehmigt sind, besteht die Genossenschaft nicht.

Was sind die Vorteile einer Strassengenossenschaft?
Die Mitglieder der Strassengenossenschaft bestimmen gemeinsam über den Bau und den Unterhalt der Strasse sowie über die Kostenverteilung. Die Ausführung der erforderlichen Unterhaltsarbeiten (betrieblicher Unterhalt, baulicher Unterhalt, Erneuerung) durch die Genossenschaft ist gewährleistet.

Die Werkeigentümerhaftung richtet sich gegen die Strassengenossenschaft. Die Genossenschaft kann eine entsprechende Versicherung abschliessen. Gegen die Genossenschafter kann keine persönliche Haftung geltend gemacht werden.

Die Mitgliedschaft in der Strassengenossenschaft wird im Grundbuch angemerkt. Bei der Veräusserung eines Grundstücks wird der Erwerber automatisch Mitglied der Genossenschaft.

In die Strassengenossenschaft können zusätzlich zur Strasse weitere Anlagen (wie Spielplatz, Containerplatz, Fussweg) aufgenommen werden.

Die Stadt kann gegen Entschädigung Aufgaben des betrieblichen Unterhalts wie Strassenreinigung oder Winterdienst übernehmen, sofern eine Strassengenossenschaft besteht (Art. 16 Abs. 7 Strassenreglement).

Der Gemeinde steht mit der Strassengenossenschaft eine Ansprechperson zur Verfügung.

Was ist bei der Gründung zu beachten?
Mindestens drei interessierte Grundeigentümer, d.h. Eigentümer von Grundstücken, die durch die Privatstrasse erschlossen werden und denen damit aus der Privatstrasse Sondervorteile erwachsen, können eine Strassengenossenschaft gründen und Statuten (mit Beitragsregelung) erlassen.

Das Genehmigungsgesuch ist der Stadtverwaltung, Bereich Bau einzureichen. Dabei ist folgender Ablauf zu beachten:

  • Statuten mit Situationsplan, Mitgliederliste (Namen und Grundstücknummer) und Kostenteiler erstellen
  • Zur Vorprüfung der Stadtverwaltung einreichen
  • Nach Vorprüfung Statuten eventuell anpassen
  • Konstituierende Versammlung durchführen

Danach kann das Genehmigungsgesuch mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Zwei Exemplare der Statuten mit Originalunterschriften
  • Vom Protokollführer unterzeichnetes Protokoll der konstituierenden Versammlung
  • Situationsplan (Anhang 1 der Statuten)
  • Mitgliederliste (Anhang 2 der Statuten)
  • Beitrittserklärungen (mindestens drei)

 

Der Kanton Luzern stellt online Musterstatuten mit Erläuterungen zur Verfügung. Über den folgenden QR-Code können diese abgerufen werden:

Musterentwurf mit Erläuterungen für die Statuten einer Strassengenossenschaft

 

Bei Fragen zur Gründung einer Strassengenossenschaft steht Ihnen der Bereich Bau unterstützend zur Verfügung.

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