Gehört zum Bereich: Soziales und Gesundheit
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie erfasst die Beitragspflichtigen und informiert Surseer Einwohnerinnen und Einwohner, wie sie Leistungen geltend machen können, wer zuständig ist und wie die Verfahren ablaufen. Die AHV-Zweigstelle berät und informiert Sie gerne über:
- Rentenbezüge (AltersrentenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Witwen/Witwerrenten, Waisen- und Kinderrenten, IV-Renten und Zusatzrenten)
- Anmeldung von SelbständigerwerbendenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., privaten Arbeitgebern und juristischen Personen
- Beitragspflicht der NichterwerbstätigenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ergänzungsleistungen (EL)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Erwerbsersatz (EO)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- FamilienzulagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Flexibles Rentenalter
- Hilflosenentschädigungen (HE)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Individuelles Konto (IK)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Krankenkassen-ObligatoriumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- PrämienverbilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- MutterschaftsentschädigungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Infos erhalten Sie unter WAS LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Kontakt
Stadtverwaltung SurseeAHV-Zweigstelle
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 65
soziales@stadtsursee.ch
Öffnungszeiten
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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| Name | Beschreibung |
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