Die öffentliche Hand übernimmt denjenigen Teil der Pflegekosten, der nicht durch die Krankenversicherer und die Heimbewohner/Spitexkunden abgedeckt ist.
Die Heime/Spitex-Organisationen melden uns den Eintritt eines Bewohners/einer Bewohnerin bzw. die Aufnahme eines Kunden/einer Kundin mit dem Kontaktformular. Wir prüfen den Wohnsitz und erteilen dem Heim/der Spitex-Organisation innert nützlicher Frist die Kostengutsprache.
Wir empfehlen den Heimen/Spitex-Organisationen, sich die Restfinanzierungsbeiträge von den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. Kunden und Kundinnen abtreten zu lassen. Sie finden auf unserer Webseite eine Muster-Abtretungserklärung.
Die Heime/Spitex-Organisationen senden uns einmal pro Monat eine Sammelrechnung, auf der die Bewohner/Bewohnerinnen bzw. Kunden/Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind. Wir prüfen diese Sammelrechnungen und begleichen diese innert 20 – 30 Tagen.
Zugehörige Objekte
| Name | 
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Soziales und Gesundheit | 041 926 90 62 | soziales@stadtsursee.ch | 
| Name | Download | 
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