Grundsätze
Jede Person hat das Recht auf die Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen.
Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Grundsätzlich dürfen diese von Einzelpersonen nicht eingesehen werden.
Das Zivilstandsamt erteilt über registrierte Personendaten keine mündlichen Auskünfte.
Für die Familienforschung wird grundsätzlich eine Bewilligung zur Einsichtnahme in die Zivilstandsregister des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. benötigt.
Auszüge aus den Zivilstandsregistern
Die Bekanntgabe von Personendaten aus den Zivilstandsregistern erfolgt in Form von Auszügen, Abschriften oder schriftlichen Auskünften (Bestätigungen über Tatsachen aus den Registern).
Handelt es sich nicht um die Daten der bestellenden Person selber, ist eine gesetzliche oder private Stellvertretung durch die Vorlage einer Ernennungsurkunde oder einer schriftlichen Vollmacht zu beweisen.
Bewilligung zur Einsichtnahme in die Zivilstandsregister
Die Forschung im Zivilstandsregister ist bewilligungspflichtig. Bewilligungen für die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können bei der Abteilung Gemeinden, Aufsicht Zivilstandswesen, mit dem entsprechenden GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angefragt werden. Das Gesuch ist schriftlich einzureichen, gebührenpflichtig und hat eine beschränkte Gültigkeit.
Sobald die Bewilligung vorliegt, ist beim Regionalen Zivilstandsamt Sursee telefonisch ein Termin zur Einsichtnahme in die Zivilstandsregister zu vereinbaren. Die Grundgebühr für die Einsichtnahme beträgt 30 Franken. Je nach Aufwand, wird eine zusätzliche Gebühr nach Zeitaufwand erhoben.
Familienforschung im Staatsarchiv
Ahnenlisten, die so weit zurückreichen, dass sie nicht mehr über die Familienregister der Zivilstandsämter nachvollzogen werden können, lassen sich im StaatsarchivExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. recherchieren. Dieses stellt familiengeschichtliche Quellen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |