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Seit 1. Januar 2005 wurde das Familienbüchlein durch den Familienausweis (mit roter Hülle) ersetzt.

Zivilstandsereignisse können jederzeit kostenlos beim Zivilstandsamt des Ereignis- oder Heimatortes im Familienbüchlein oder im Familienausweis nachgetragen werden.
Bei Verlust des Familienbüchleins wird kein neues ausgestellt. Stattdessen kann beim Zivilstandsamt des Heimatortes jederzeit ein Familienausweis (rote Hülle) gegen Gebühr bestellt werden.

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