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Entschliesst sich eine Schweizer Bürgerin oder ein Schweizer Bürger im Ausland zu heiraten, wird teilweise ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschliessung benötigt wird, entscheidet die zuständige Behörde des geplanten Heiratsortes.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams zuständig. Besteht kein Wohnsitz in der Schweiz, so ist das Zivilstandsamt des Heimatortes einer der beiden Verlobten zuständig.

Wenden Sie sich für weitere Informationen telefonisch an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams oder bei Wohnsitz im Ausland an die zuständige Schweizer VertretungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Online-Dienst: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

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