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Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge

Unterhaltsberechtigte Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder haben Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung von gerichtlich oder behördlich festgelegten Unterhaltsbeiträgen. Zuständig ist die Einwohnergemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz der berechtigten Person.

Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Inkassohilfe sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Gesuch um Alimentenhilfe (Download)
  • Rechtstitel (z. B. Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid oder von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag)
  • Aufstellung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge
  • Personalien und aktuelle Adresse des unterhaltspflichtigen Elternteils bzw. Ehepartners


Bitte reichen Sie das Gesuch vollständig und mit allen erforderlichen Dokumenten ein, damit eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Bevorschussung von Kinderunterhaltsbeiträgen

Kinder haben Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, wenn die unterhaltspflichtigen Elternteile ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen. Zuständig ist die Einwohnergemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes. Bevorschusst werden Kinderunterhaltsbeiträge, die nach der Gesuchstellung fällig werden.

Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung des Anspruchs auf Bevorschussung sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Gesuch um Alimentenhilfe (Download)
  • Rechtstitel (z. B. Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid oder von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag)
  • Aufstellung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge
  • Personalien und aktuelle Adresse des unterhaltspflichtigen Elternteils bzw. Ehepartners
  • Zusätzlich die auf der letzten Seite des Gesuchs aufgeführten Dokumente


Bitte reichen Sie das Gesuch vollständig und mit allen erforderlichen Dokumenten ein, damit eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Internationales Alimenteninkasso

Lebt die unterhaltspflichtige Person im Ausland, können unterhaltsberechtigte Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder Unterstützung bei der Durchsetzung von gerichtlich oder behördlich festgelegten Unterhaltsbeiträgen erhalten. Zuständig ist die Regionale Alimentenfachstelle Sursee, sofern die anspruchsberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern hat.

Für die Durchführung von Inkassomassnahmen im Ausland gelten die Vorgaben und Voraussetzungen des Bundesamts für Justiz. Eine Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland ist nicht in jedem Fall möglich. Die Regionale Alimentenfachstelle Sursee prüft die individuellen Voraussetzungen und berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen.

Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Inkassohilfe sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Gesuch um Alimentenhilfe (Download)
  • Original-Rechtstitel (z. B. Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid oder von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag)
  • Aufstellung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge
  • Personalien und aktuelle Adresse des unterhaltspflichtigen Elternteils bzw. Ehepartners


Für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland sind in der Regel besondere Formulare und Unterlagen erforderlich. Diese werden von der Regionalen Alimentenfachstelle Sursee individuell vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass internationale Inkassoverfahren aufgrund der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Gerichten oft zeitaufwendig sind. Zudem kann eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Die Regionale Alimentenfachstelle Sursee berät Sie gerne über die Voraussetzungen, das Verfahren und die Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall.

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