Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen (Artikel 184 Abs. 1 Planungs- und BauverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Das Baugesuch ist mit den für eine umfassende Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen dem Bereich Bauberatung und Baubewilligung in Papierform und zusätzlich in digitaler Form einzureichen. Die Gesuchsunterlagen sind von der Bauherrschaft, den Planverfassern und Grundeigentümern zu unterzeichnen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum bedarf es der Zustimmung durch die Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer.
Kantonale BeilagenhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2025
- Herausgeber/-in
- Stadt Sursee
Dokumente
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| Checkliste Baueingabe (PDF, 31 kB) | Download | 0 | Checkliste Baueingabe |
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauberatung und Baubewilligung | 041 926 91 42 | bauberatung@stadtsursee.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauberatung | 041 926 91 42 | bauberatung@stadtsursee.ch |