Auflagefrist: 2. September 2024 bis 2. Oktober 2024
Die Unterlagen können auf den Websites alterszentrum-sursee.ch sowie sursee.ch und während den Öffnungszeiten beim AltersZentrum St. Martin eingesehen werden.
Öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Stadtrat Sursee einzureichen.
Stadtrat Sursee
Zugehörige Objekte
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Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin (PDF, 742.34 kB) | Download | 0 | Verordnung über Betreutes Wohnen im AltersZentrum St. Martin |