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Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Der Personenstandsausweis kann lediglich von der betreffenden Person bestellt werden. Ferner kann der Personenstandsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die die betreffende Person in den angeschlossenen Gemeinden heimatberechtigt ist. Für behördliche Zwecke ist der Personenstandsausweis höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.

Verfahren

Der Personenstandsausweis wird nach Bestellungseingang ausgestellt und erreicht die Empfängerin bzw. den Empfänger spätestens eine Woche danach.

Online-Formular

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