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Sie möchten sich gerne in der Schweiz einbürgern lassen und haben von Ihrer Wohnsitzgemeinde die Gesuchsformulare erhalten? In diesem Fall müssen Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Zivilstandsamt wenden, um das für das Einbürgerungsgesuch benötigte Dokument aus dem schweizerischen Personenstandsregister zu erhalten.

Das Zivilstandsamt prüft, ob die gesuchstellende Person bereits erfasst ist. In diesem Fall kann für die Überprüfung der erfassten Personendaten und die Dokumentenausstellung ein Termin vereinbart werden.

Wenn nicht, berät das Zivilstandsamt die gesuchstellende Person, welche Dokumente für eine Aufnahme im schweizerischen Personenstandsregister eingereicht werden müssen.

Nach Einreichung der benötigten Zivilstandsdokumente wird durch das Zivilstandsamt die Aktenprüfung durchgeführt und die Personendaten werden im schweizerischen Personenstandsregister erfasst. Anschliessend  kann für die Überprüfung der erfassten Daten und die Dokumentenausstellung ein Termin vereinbart werden.

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