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Die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, den Mieterinnen und Mietern den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen. Ausserdem sind Sie auch verpflichtet alle Ein- und Auszüge den Einwohnerdiensten zu melden.

Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern sowie auch den Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde.

Die Form des Wohnungsausweises ist nicht vorgeschrieben. LUSTAT Statistik Luzern empfiehlt jedoch die Verwendung des folgenden Musterformulars, welches auch elektronisch ausgefüllt und abgespeichert werden kann.

 

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Wohnungsausweis

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