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Das Zivilstandsamt ist für Scheidungen nicht zuständig. Bei Wohnsitz im Zivilstandskreis Sursee wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht Willisau

Nach rechtskräftigem Scheidungsurteil sendet das Bezirksgericht Willisau eine Mitteilung an das zuständige Zivilstandsamt zur Beurkundung der Scheidung im Schweizerischen Personenstandsregister. Danach erfolgen Mitteilungen an die Einwohnerdienste der geschiedenen Eheleute.

Der Ehegatte, der durch Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach gerichtlicher Auflösung der Ehe jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, seinen Ledignamen wieder führen zu wollen (Namenserklärung).

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