Mit einer Namenserklärung kann unter gewissen Voraussetzungen der Ledigname wieder angenommen oder einem Kind der Ledigname des anderen Elternteils gegeben werden.
Die Erklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung abgegeben werden.
Sie ist kostenpflichtig und wird mit der Unterschrift (sofort) rechtskräftig.
Für die Abgabe der Erklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter einen Termin (per E-Mail nicht möglich). Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente für die Namenserklärung beim Regionalen Zivilstandsamt Sursee benötigt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |
| Name | Download |
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