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Zuständig für ordentliche Namensänderungen ist die kantonale Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes. Im Kanton Luzern ist dies die Abteilung Gemeinden.

Oft wird die Namensänderung verwechselt mit der Namenserklärung. Zuständig für die Namenserklärung ist jedes Zivilstandsamt der Schweiz.

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