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Geburten, welche auf dem Gebiet des Zivilstandskreises Sursee stattgefunden haben, sind innert 3 Tagen an das Zivilstandsamt zu melden.

Wenn das Kind in einem Spital, einem Geburtshaus oder einer vergleichbaren Einrichtung geboren wurde, ist die Leitung der Einrichtung zur Meldung verpflichtet.

Wenn die Geburt nicht in einem Spital, einem Geburtshaus oder einer vergleichbaren Einrichtung stattfand, so ist die Geburt durch die Eltern oder die Hebamme beim Zivilstandsamt anzumelden.

Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente bei einer Geburt im Zivilstandskreis Sursee benötigt werden.

Familienname und Bürgerrecht des Kindes

Kinder verheirateter Eltern

Sind die Eltern miteinander verheiratet und tragen sie verschiedene Namen, so erhält das Kind denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.

Die Eltern können innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten Kindes gemeinsam verlangen, dass das Kind den Ledignamen des andern Elternteils trägt.

Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen.

Kinder unverheirateter Eltern

Steht die elterliche Sorge einem Elternteil zu, so erhält das Kind dessen Ledignamen. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen.

Wird die gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt des ersten Kindes begründet, so können die Eltern innerhalb eines Jahres seit deren Begründung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils trägt. Diese Erklärung gilt für alle gemeinsamen Kinder, unabhängig von der Zuteilung der elterlichen Sorge.

Steht die elterliche Sorge keinem Elternteil zu, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter.

Änderungen bei der Zuteilung der elterlichen Sorge bleiben ohne Auswirkungen auf den Namen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Namensänderung.

Bürgerrecht

Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.

Erwirbt das Kind während der Minderjährigkeit den Namen des anderen Elternteils, so erhält es dessen Kantons- und Gemeindebürgerrecht anstelle des bisherigen.

Hinweis

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten die Eltern kostenlos einen aktualisierten Familienausweis, sofern sie das Originaldokument (ohne roten Umschlag für Zivilstandsdokumente) im Spital oder Geburtshaus abgegeben haben.

Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, so ist das entsprechende Konsulat zuständig.

Adressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz

Zugehörige Objekte