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Seit 1. Januar 2005 wurde das Familienbüchlein durch den Familienausweis (mit roter Hülle) ersetzt.

Zivilstandsereignisse können jederzeit beim Zivilstandsamt des Ereignis- oder Heimatortes kostenlos im Familienbüchlein oder im Familienausweis nachgetragen werden. Bei Verlust des Familienbüchleins kann kein neues Familienbüchlein ausgestellt werden. Es kann jedoch beim Zivilstandsamt des Heimatortes jederzeit gegen Gebühr ein Familienausweis (mit roter Hülle) bestellt werden.

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