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Anspruch auf Inkassohilfe

Der unterhaltsberechtige Ehepartner und das unterhaltsberechtigte Kind haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen.

Notwendige Unterlagen:

  • Gesuch um Inkassohilfe (Download)
  • Rechtstitel (Urteil oder Entscheid vom Gericht, Unterhaltsvertrag der KESB)
  • Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
  • Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils

Zugehörige Objekte