Abmeldung Einwohnerkontrolle
Zuständiger Bereich: Dienste Zuständiger Sachbereich: Einwohnerkontrolle Verantwortlich: Fischer, Gerold Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert zehn Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Bei Abmeldung ins Ausland bitte dem Sachbereich Steuern frühzeitig das Wegzugsdatum mitteilen. Preis: gratis
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