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Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein schmerzhafter und ungewohnt schwieriger Moment. Der Leitfaden "Was tun bei einem Todesfall" soll den Angehörigen bei der Erledigung der ersten wichtigen Formalitäten weiterhelfen.

Todesfälle, welche auf dem Gebiet des Zivilstandskreises Sursee stattgefunden haben, sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt zu melden. 

Art und Ort des Todes

Todesfall im Spital, Alters- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung

Die Leitung der Einrichtung besorgt die nötigen Formalitäten und lässt eine ärztliche Todes-
bescheinigung zuhanden des zuständigen Regionalen Zivilstandsamtes des Todesortes ausstellen. Zudem fertigt sie die Todesanmeldung an das Regionale Zivilstandsamt des Todesortes aus. Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Tod infolge eines Unfalls

Im Falle eines Unfalltodes muss die Polizei zur Abklärung des Unfallherganges beigezogen werden. Dies nicht nur bei Verkehrs-, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt und das zuständige Regionale Zivilstandsamt.

Tod ausserhalb Spital, Alters- oder Pflegeheim bzw. einer vergleichbaren Einrichtung

Der Hausarzt ist telefonisch zu benachrichtigen. Ist dieser abwesend, ist der Notfallarzt anzurufen. Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des zuständigen Regionalen Zivilstandsamtes des Todesortes aus. Die Angehörigen haben den Tod bei der Gemeindeverwaltung des letzten gesetzlichen Wohnsitzes der verstorbenen Person oder beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt des Todesortes persönlich anzumelden. Die meldende Person hat sich mit Pass oder Identitätskarte auszuweisen.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung des Todesfalls folgende Dokumente mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung (falls vom Arzt erhalten)
  • Familienbüchlein/Familienausweis
  • Pass oder Identitätskarte der meldenden Person
  • Bei ausländischen Personen: zusätzlich Reisepass/Identitätskarte und Ausländerausweis der verstorbenen Person.

 

Bestattungsinstitut

Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut betreffend der Bestattung (Erdbestattung/Kremation). Auswahl von Sarg und Urne sowie Auftragserteilung für Leichentransport.

Besondere Hinweise zur Kremation

Gemäss § 7 der kantonalen Verordnung über das Bestattungswesen stellt das zuständige Regionale Zivilstandsamt des Todesortes aufgrund der ärztlichen Todesbescheinigung eine Bestattungs- bzw. Kremationsbewilligung aus.

Krematorium Luzern: Für die Anmeldung der Kremation ist zusätzlich ein von den Angehörigen
unterzeichneter Kremationsauftrag der Stiftung Luzerner Feuerbestattung (STLF) erforderlich. Ohne unterzeichneter Kremationsauftrag wird die Kremation nicht durchgeführt.

Überführen einer Leiche / Urne ins Ausland

Zur Überführung der Leiche oder der Urne ins Ausland, müssen mehrere Schritte unternommen werden. Die Bestattungsunternehmen sind Ihnen gerne behilflich.

Zugehörige Objekte