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Jegliche vorübergehende oder dauernde Benützung öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgeht (Sondernutzung, gesteigerter Gemeingebrauch), bedarf einer Bewilligung.

Gemäss dem Strassenreglement der Stadt Sursee vom 19. März 2007 und der Verordnung zum Strassenreglement vom 19. Dezember 2007 ist für die Benützung des öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Bewilligung erforderlich. Dies betrifft insbesondere den gesteigerten Gemeingebrauch der Strassen für Veranstaltungen jeglicher Art, Gartenwirtschaften, das vorübergehende Aufstellen von Verkaufs- und Informationsständen sowie vorübergehende Lagerplätze und Baustelleninstallationen. Die Gebühren sind in Art. 21 und 22 des Strassenreglements aufgeführt.

Gesuche für die Benützung des öffentlichen Grundes sind mit Angabe von Datum, Zeit, Zweck und Kontaktperson an den Bereich Öffentliche Sicherheit zu richten.

Gesuche für Informations- und Reklametafeln oder Konzessionen für Sondernutzungen sind an den Bau und Unterhalt zu richten.

Kontakt

Stadtverwaltung Sursee
Öffentlicher Grund (Nutzung)
Centralstrasse 9
6210 Sursee

Tel. 041 926 91 11
sicherheit@stadtsursee.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)

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