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Parkplatzbewirtschaftung

Gehört zum Bereich: Oeffentliche Sicherheit
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Adresse: Centralstrasse 9, 6210 Sursee
Telefon: 041 926 91 13
Telefax: 041 926 90 03
E-Mail: josef.vonarburg@stadtsursee.ch
Öffnungszeiten: Mo-Mi 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr

Ab 1. Juli 2003 sind in Sursee öffentliche Parkplätze gebührenpflichtig
In Sursee ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und zum Teil auf privaten Grundstücken ab 1. Juli 2003 gebührenpflichtig. Die Umsetzung des Reglements zur Parkplatzbewirtschaftung soll mithelfen, den knapp bemessenen Parkraum speziell im Zentrum sowie in den daran angrenzenden Gebieten effizienter zu nutzen.


Rund 1'400 Parkplätze stehen in der Stadt Sursee auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Sie sind ein wesentlicher Faktor für das lokale Gewerbe. Allerdings nur dann, wenn sie für Besucher/-innen der Läden und Dienstleistungsbetriebe auch tatsächlich in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn Fahrzeuge von Berufstätigen während der Arbeitszeit oder von Bewohnern der Quartiere gar während Tagen darauf parkiert werden. Die Einführung einer Gebührenpflicht für Parkplätze auf öffentlichen Strassen und Plätzen hat sich in verschiedenen Kleinstädten in den letzten Jahren als wirksames Mittel für eine effiziente Nutzung bewährt.


Gebührenpflicht ab 1. Juli 2003
Am 2. Mai 2002 stimmte die Einwohnergemeindeversammlung der Parkplatzbewirtschaftung zu. Seit dem 1. Juli 2003 wird das Regelement umgesetzt. Die entsprechend signalisierten Parkplätze sind ab diesem Zeitpunkt gebührenpflichtig.

Dies gilt allerdings nur an Werktagen (8-18 Uhr) sowie an Samstagen (8-16 Uhr). An Sonn- und Feiertagen sind keine Parkgebühren zu entrichten.


Parkierzonen
Das gesamte Surseer Stadtgebiet ist in zwei Zonen aufgeteilt, die sich durch unter-schiedliche Rahmenbedingungen auszeichnen. Beide Zonen verfolgen aber eine gemeinsame Idee: Sie sollen eine effiziente Nutzung der Parkplätze in dem Sinne ermöglichen, wie sie von der Lage der Parkräume her auch gedacht sind.

  • Kurzzeitparkierzone A: Parkplätze in der Altstadt sowie entlang der Einkaufsachsen zwischen Altstadt und Bahnhof gehören zur Kurzzeitparkierzone A. Hier kostet das Parkieren 1 Franken pro Stunde, wobei die ersten 1,5 Stunden kostenlos sind. Die Höchstparkierzeit ist auf 3,5 Stunden begrenzt - was im Interesse der Geschäfte in dieser Zone das Belegen der Parkplätze mit Dauerparkierern verunmöglicht.

  • Dauerparkierzone B: Im übrigen Gemeindegebiet besteht eine Dauerparkierzone, in der Autos bis maximal drei Tage abgestellt werden können. Pro Stunde beträgt die Gebühr hier, während der gebührenpflichtigen Zeit, 0,5 Franken / Stunde.

Gebührenzeiten 
An Werktagen08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
An Samstagen08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagenkeine Parkgebühren




Parkierkarten für Handwerker
In den Einkaufszentren Surseepark und M-Parc wurde mit Rücksicht auf die Gewohnheiten der Benutzer/-innen eine Regelung getroffen, die es ermöglicht, dass auch länger als 3.5 Stunden parkiert werden kann, wobei jede weitere Stunde Fr. 3.– kostet. Eine spezielle Regelung wurde auch für Handwerker erlassen, die für ihre Arbeit auf die Benutzung des Autos angewiesen sind. Wenn diese im Stadtzentrum arbeiten und ihr Auto dort abstellen müssen, können diese auf der Stadtverwaltung Handwerkerkarten beziehen (Fr. 4.–/Tag oder Fr. 15.–/Kalenderwoche). Für den Bezug dieser Karten müssen sie allerdings den Nachweis des berufsbedingten Fahrzeugeinsatzes erbringen.

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