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Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob sie Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen leisten kann. Der Regionalen Alimentenfachstelle Sursee sind im Rahmen eines Leistungsauftrags die Gemeinden Buttisholz, Eich, Geuensee, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Menznau, Nottwil, Oberkirch, Reiden, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee und Triengen angeschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Sursee
Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee

Tel. 041 926 90 67
alimente@stadtsursee.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)

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