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Unterhaltszahlungen bleiben aus? Wir unterstützen Sie.
Werden die vereinbarten Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Die Fachstelle prüft, ob Anspruch auf eine Bevorschussung der Kinderalimente besteht, und unterstützt bei Bedarf beim Inkasso ausstehender Unterhaltsforderungen. Die Regionale Alimentenfachstelle Sursee ist für die Gemeinden Beromünster, Büron, Buttisholz, Eich, Geuensee, Grosswangen, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Menznau, Nottwil, Oberkirch, Reiden, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee und Triengen zuständig.

Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland?
Wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland wohnt und Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben, können Sie sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Die Fachstelle ist im Auftrag der Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Kanton Luzern, für das internationale Alimenteninkasso im Kanton Luzern zuständig und unterstützt Sie bei der Geltendmachung ausstehender Unterhaltsbeiträge.

Kontakt

Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee

Tel. 041 926 90 09
alimente@stadtsursee.ch

Öffnungszeiten

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